Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein erstinstanzliches Strafurteil zu großen Teilen aufgehoben, da das Gericht die (vermeintliche) Steuerhinterziehung nicht umfassend dargestellt hat und sich auch „verrechnet“ hat. Das Urteil zeigt, dass auch bei komplizierten Steuerfällen ein Urteil aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar sein muss. Das Fehlen von wesentlichen Sachverhaltsteilen oder gar die falsche Berechnung des Umfangs der Steuerhinterziehung kann zur kompletten Aufhebung des Urteils führen. Um solche Fehler aufzudecken bedarf es jedoch eines Verteidigers mit entsprechender Erfahrung und Expertise im Steuerrecht. Hierfür kommen in erster Linie Fachanwälte für Steuerrecht in Frage.