In Nordrhein-Westfalen soll erstmalig in der Bundesrepublik ein Landeskriminalamt für Finanzsachen geschaffen werden (Landesfinanzkriminalamt, LFK). Das LFK soll für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung, der Geldwäsche, der Umsatzsteuerhinterziehung etc. im gesamten Bundesland zuständig sein. Bisherige „Spezialeinheiten“ der Steuerfahndung werden nunmehr in dieser Behörde konzentriert. Der Finanzminister verspricht sich von der neuen Behörde eine bessere Spezialisierung und damit eine verbesserte Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Ob auch neue Stellen geschaffen werden, ist nicht bekannt; offensichtlich ist jedoch, dass in NRW der Verfolgungsdruck auf vermeintliche/tatsächliche Steuersünder erhöht werden soll. Wer von einem Ermittlungsverfahren betroffen ist, sollte daher entsprechend spezialisierte Fachanwälte für Steuerrecht mit seiner Vertretung beauftragen.