Die Landesregierung der Balearen-Inseln hat kürzlich die Erbschaft- und Grunderwerbsteuer massiv eingeschränkt. Großeltern, Eltern und Lebenspartner können nunmehr Vermögen an ihre (direkten) Nachkommen vererben ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Bei Übertragungen zwischen Geschwister oder Neffen/Nichten wird bei Immobilien (nur noch) 50% der bisher üblichen Erbschaftsteuer fällig. Gleichzeitig wurde auch die Grunderwerbsteuer eingeschränkt: Personen unter 30 Jahren und Behinderte können steuerfrei Immobilien erwerben. Bei Personen zwischen 30 und 35, kinderreiche Familien und Alleinerziehende wird die Grundsteuer um 50% gekürzt. Gerne beraten wir Sie in diesem Bereich oder vermitteln Sie an unsere spanischen Kooperationspartner.