Unsere Kanzlei ist seit über 20 Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des GmbH-Rechts tätig. Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Steuerrecht sowie Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht – und damit ideal qualifiziert, um Sie bei der individuellen Ausgestaltung Ihres Gesellschaftsvertrags umfassend zu beraten.
Der Gesellschaftsvertrag – auch Satzung genannt – bildet die rechtliche Grundlage jeder GmbH. Hier werden alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Gesellschafter verbindlich geregelt: von der Definition des gemeinsamen Geschäftsgegenstandes über die Stimmverhältnisse und Einlageverpflichtungen bis hin zur Gewinnverwendung und zur Geschäftsführung.
Zwar muss der Vertrag notariell beurkundet werden – der Notar ist jedoch zur Neutralität verpflichtet und kann keine einseitigen Interessen vertreten. Deshalb sollte sich jeder Gesellschafter bei der Vertragsgestaltung von einem erfahrenen, unabhängigen anwaltlichen Berater unterstützen lassen.
Warum ist der GmbH-Gesellschaftsvertrag so wichtig?
Der Gesellschaftsvertrag definiert nicht nur grundlegende Strukturen, sondern auch konkrete Szenarien für mögliche Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten. Ohne individuelle Regelungen greifen die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften – diese sind jedoch nicht immer interessengerecht oder auf Ihre konkrete Unternehmenssituation zugeschnitten.
Zu den typischen Inhalten des Vertrags zählen unter anderem:
- Geschäftsgegenstand und Sitz der GmbH
- Beteiligungsverhältnisse und Stimmrechte
- Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse
- Regelungen zur Gewinnausschüttung und Kapitalerhaltung
- Wettbewerbsverbote und Verfügungsbeschränkungen
- Regelungen zur Nachfolge oder Abfindung ausscheidender Gesellschafter
Ein gut durchdachter Gesellschaftsvertrag schützt Sie vor späteren Überraschungen – insbesondere in Krisensituationen, bei Umstrukturierungen oder im Streitfall.
Unser Leistungsspektrum im GmbH-Vertragsrecht
Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen umfassend in allen Phasen rund um den Gesellschaftsvertrag:
- Entwurf eines maßgeschneiderten GmbH-Gesellschaftsvertrags bei Neugründungen oder Umwandlungen
- Prüfung bestehender Verträge oder einzelner Klauseln (z. B. Nachfolge-, Wettbewerbsverbots- oder Vinkulierungsklauseln)
- Durchsetzung und Abwehr gesellschaftsvertraglicher Rechte bei Gesellschafterstreitigkeiten – außergerichtlich und vor Gericht
- Vertragsänderungen bei Umstrukturierungen, Gesellschafterwechseln oder Unternehmensnachfolge
- Steuerrechtliche Optimierung von Gesellschaftsverträgen inklusive Überprüfung steuerlich relevanter Klauseln
Erfahrung, Weitblick und individuelle Beratung
Jede unternehmerische Konstellation erfordert eine maßgeschneiderte, interessengerechte Lösung. Mit unserer langjährigen Erfahrung, fachübergreifenden Expertise und dem Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge entwickeln wir für Sie tragfähige und rechtssichere Gesellschaftsverträge – abgestimmt auf Ihre konkreten Ziele und unternehmerischen Bedürfnisse.
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne.