Korts

1. Schweigen – keine Aussagen ohne Anwalt
Machen Sie keine Angaben zur Sache. Auch scheinbar harmlose Bemerkungen können später gegen Sie verwendet werden. Sie sind nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten – außer zur Person (Name, Geburtsdatum etc.).

2. SOFORT einen Anwalt kontaktieren
Rufen Sie umgehend einen Strafverteidiger an. Bestehen Sie darauf, dass die Durchsuchung nicht ohne rechtliche Beratung weitergeführt wird – auch wenn die Polizei versucht, Druck auszuüben. Eine rechtliche Bewertung der Maßnahme kann oft nur im Moment der Durchsuchung erfolgen.

3. Durchsuchungsbeschluss verlangen und prüfen
Lassen Sie sich den richterlichen Beschluss zeigen (falls vorhanden) und notieren Sie sich, was genau durchsucht und was gesucht werden darf. Bei „Gefahr im Verzug“ notieren Sie, wer die Maßnahme angeordnet hat (Name, Dienststelle).

4. Anwesend bleiben und auf Einhaltung der Regeln achten
Lassen Sie sich nicht aus den Räumen entfernen. Achten Sie darauf, dass nur in den Bereichen gesucht wird, die im Beschluss genannt sind. Unzulässige Maßnahmen (z. B. das Durchsuchen fremder Zimmer oder digitaler Daten ohne Bezug) sollten dokumentiert werden.

5. Protokoll und Sicherstellungsverzeichnis verlangen
Lassen Sie sich ein Durchsuchungsprotokoll sowie ein Verzeichnis aller mitgenommenen Gegenstände aushändigen. Notieren Sie sich Namen und Dienstnummern der Beamten – diese können für eine spätere Prüfung oder Beschwerde entscheidend sein.