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Neues Datenaustausch-Gesetz bringt mehr Transparenz – und neue Risiken

Die Bundesregierung plant mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) einen tiefgreifenden Eingriff in den Markt der kurzfristigen Vermietung über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com. Kern des Gesetzentwurfs ist die Einrichtung der Bundesnetzagentur als zentrale digitale Zugangsstelle, über die künftig ein automatisierter Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Verwaltungsbehörden und Statistikstellen erfolgen soll.

Umsetzung von EU-Recht ab Mai 2026

Mit dem KVDG soll die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese Verordnung gilt ab dem 20. Mai 2026 unmittelbar und verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein einheitliches digitales Meldesystem für Kurzzeitvermietungen einzurichten. Ziel ist eine europaweit standardisierte Erfassung von Vermietungsdaten.

Digitale Meldepflichten statt Entlastung

Während politisch vielfach der Abbau von Bürokratie propagiert wird, geht das Vorhaben faktisch in die entgegengesetzte Richtung. Vermietungsplattformen werden künftig umfangreiche Daten – etwa zu Gastgebern, vermieteten Objekten, Buchungen und Einnahmen – zentral melden müssen. Diese Informationen stehen anschließend nicht nur Kommunen, sondern auch Finanzbehörden und Statistikämtern automatisiert zur Verfügung.

Fokus auf steuerliche Kontrolle

Ein zentrales, wenn auch nicht offen ausgesprochenes Ziel der EU-Verordnung und des deutschen Umsetzungsgesetzes ist die Aufdeckung bislang nicht erklärter Mieteinkünfte aus der kurzfristigen Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern. Die neue Dateninfrastruktur ermöglicht es den Finanzbehörden erstmals, Plattformumsätze systematisch mit Steuererklärungen abzugleichen.

Für private Vermieter wie auch für professionelle Anbieter bedeutet dies:

  • deutlich erhöhte Entdeckungswahrscheinlichkeit nicht erklärter Einkünfte,
  • ein steigendes Risiko von Nachversteuerungen, Zinsen und steuerstrafrechtlichen Ermittlungen,
  • sowie wachsenden Dokumentations- und Compliance-Aufwand.

Fazit

Was offiziell als Transparenz- und Digitalisierungsprojekt verkauft wird, ist in der Praxis ein weiteres Kontrollinstrument des Staates. Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen geraten damit endgültig in den Fokus von Finanzverwaltung und Aufsichtsbehörden.

Vermieter sollten spätestens jetzt ihre steuerliche Situation überprüfen und bestehende Risiken bereinigen – bevor der automatisierte Datenaustausch greift.