Finanzminister Lars Klingbeil war am 12. Januar 2026 in Washington bei einem internationalen Treffen zu kritischen Rohstoffen; das BMF schreibt dazu, dass er im Rahmen des Deutschlandfonds bereits einen Rohstofffonds aufgelegt habe und dass er mehr solcher Instrumente auf EU-Ebene für nötig hält (inkl. Aufbau von Verarbeitungskapazitäten in Europa).
Als Steueranwalt habe ich etwas überlegen müssen, welche verfassungsrechtliche Kompetenz den Finanzminister zugewiesen ist und was mit dieser Terminologie der Fonds gemeint sein könnte:
Dabei sind folgende ganz subjektive Gedanken hängen geblieben:
Was ist mit „Deutschlandfonds“ und „Rohstofffonds“ gemeint?
Der Deutschlandfonds (seit 18.12.2025) ist kein „Fonds“ im klassischen Sinn, sondern eine Dachkonstruktion/Plattform, unter der mehrere Finanzierungsinstrumente gebündelt werden. Der Bund stellt dafür rund 30 Mrd. € (öffentliche Mittel und v. a. Garantien) bereit; damit sollen rund 130 Mrd. € zusätzliche Investitionen mobilisiert werden. Im Faktenblatt wird ausdrücklich genannt: staatliche Risikoabsicherung sowie staatlich abgesicherte Beteiligungen u. a. an Rohstoffprojekten, VC-Fonds oder Start-ups.
Rohstofffonds (KfW-Umsetzung „im Auftrag der Bundesregierung“): Die KfW strukturiert einen Rohstofffonds, der sich – typischerweise mit Eigenkapital/Quasi‑Eigenkapital – an Projekten in Gewinnung, Verarbeitung, Recycling beteiligt; pro Projekt meist 50–150 Mio. €.
Wichtig für die Governace: Die finale Investitionsentscheidung liegt „allein durch den Bund“; KfW/DERA machen Vorselektion und Prüfungen. Parlamentarisch dokumentiert ist außerdem, dass rohstoffpolitisch das federführende BMWE ressortübergreifend koordiniert (IMA Rohstofffonds/IMA Rohstoffe).
„Kompetenzüberschreitung BMF ?“
Der „Deutschlandfonds“ ist politisch als Investitionsmotor verkauft, juristisch ist er jedoch vor allem eines: eine offene Sammelkonstruktion aus Garantien, Risikoabsicherungen und (quasi‑)staatlichen Beteiligungen, die sich bewusst „kein Fonds im herkömmlichen Sinn“ nennt – aber genau wie ein Staatsfonds wirkt. Wenn das Bundesfinanzministerium das federnd vorantreibt, überschreitet es seinen gesetzlichen Kompetenzrahmen: Es verlässt die Rolle des Haushälters und Rechtsaufsehers und betreibt materielle Industrie‑ und Rohstoffpolitik über Finanzinstrumente – an Parlament und Fachressorts vorbei.
1) „Schattenhaushalt“ statt Haushaltsgesetz: Umgehung des parlamentarischen Budgetrechts
Der Deutschlandfonds wird ausdrücklich über öffentliche Mittel und Garantien in großem Umfang gespeist.
Das Problem ist nicht, dass der Staat investieren darf – sondern wie:
- Nach Art. 110 GG sind alle Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich im Haushaltsplan abzubilden; Sonderkonstruktionen sind nur unter engen Regeln zulässig.
- Gewährleistungen (Bürgschaften/Garantien) sind haushaltsrechtlich gerade deshalb sensibel, weil sie künftige Ausgabenrisiken auslösen können und daher einer gesetzlich bestimmten Ermächtigung unterliegen (Bund/Länder-Haushaltsrecht: BHO/HGrG).
Als Kernkritik könnte formuliert werden: Ein Finanzminister, der Milliardenrisiken über Garantien und KfW‑Strukturen „mobilisiert“, schafft faktisch einen Schattenhaushalt: politisch große Lenkungswirkung, aber ohne die gleiche Transparenz, Jährlichkeit und Einzelbindung wie klassische Haushaltsausgaben. Das ist keine „Finanzpolitik“, sondern Haushaltsverfassungsrecht auf Kante genäht – und damit eine Kompetenzüberschreitung der Exekutive, solange keine glasklare parlamentarische Spezialermächtigung je Instrument existiert.
2) KfW-Rechtsrahmen: BMF darf Rechtsaufsicht – aber nicht industriepolitische Steuerung „per Fonds“
Das BMF kann sich nicht darauf zurückziehen, es nutze nur die KfW:
- Das KfW‑Gesetz begrenzt den Förderauftrag auf bestimmte Aufgabenbereiche und verlangt bei sonstigen Förderbereichen, dass sie in Gesetzen/Verordnungen/veröffentlichten Richtlinien präzise benannt und in Regelwerken konkretisiert sind.
- Die Rechtsaufsicht liegt zwar beim BMF, aber nur im Benehmen mit dem Wirtschaftsministerium (Frau Reiche war bei dem Treffen anwesend); und sie ist ihrem Zweck nach darauf gerichtet, den Geschäftsbetrieb „mit den Gesetzen, der Satzung und den sonstigen Bestimmungen“ in Einklang zu halten – nicht darauf, politisch neue Förderwelten zu erfinden.
Kernkritik: Der Deutschlandfonds wird laut Faktenblatt „stetig weiterentwickelt“ und umfasst u. a. staatlich abgesicherte Beteiligungen (Rohstoffprojekte/VC/Start‑ups).
Genau diese Open‑Ended‑Konstruktion kollidiert mit dem gesetzlichen Modell: Förderaufträge müssen konkretisiert sein, nicht als dynamische „Dachmarke“ per Pressemitteilung fortgeschrieben werden. Wenn das BMF hier über Rechtsaufsicht/Haushaltshebel inhaltlich steuert, ist das kein Vollzug, sondern neue Wirtschaftspolitik ohne Gesetz.
3) Beteiligungen an privaten Projekten: haushaltsrechtlich eng – „Deutschlandfonds“ macht daraus eine Umgehungsstraße
Sobald der Staat Beteiligungen (direkt oder wirtschaftlich vergleichbar) eingeht, gelten im Bundeshaushaltsrecht enge Voraussetzungen: Der Bund soll sich an privatrechtlichen Unternehmen nur beteiligen, wenn u. a. ein wichtiges Bundesinteresse vorliegt, der Zweck nicht besser anders erreichbar ist, die Einzahlung begrenzt ist und angemessener Einfluss gesichert wird (§ 65 BHO).
Kernkritik: Der Deutschlandfonds nennt ausdrücklich staatlich abgesicherte Beteiligungen an Rohstoffprojekten/VC/Start-ups.
Wenn solche Beteiligungsentscheidungen über KfW‑Vehikel und Garantierahmen laufen, entsteht die faktische Bundesbeteiligung (Risiko/Lenkung) ohne die klassische haushaltsrechtliche Beteiligungsdisziplin (Einzelbegründung, Transparenz, parlamentarische Nachvollziehbarkeit). Das ist nicht „modernes Finanzieren“, sondern eine Kompetenzverschiebung zulasten von Gesetzgeber und Rechnungskontrolle.
4) Rohstoffpolitik ist fachlich ressortgebunden – das BMF drängt sich als Rohstoffministerium auf
Beim Rohstofffonds ist dokumentiert: Koordination erfolgt im IMA, rohstoffpolitische Steuerung liegt beim federführenden BMWE, das die Ressorts informiert.
Zugleich ist bei der KfW‑Rohstofffonds‑Governance klar: finale Entscheidung liegt beim Bund, nicht bei der KfW.
Kernkritik: Wenn der Finanzminister Rohstofffonds/Deutschlandfonds politisch so verkauft, als seien es primär Instrumente „seines“ Hauses, wird das Ressortgefüge faktisch umgebaut: Fachpolitik wird über den Geldhahn ersetzt. Das ist eine schleichende Kompetenzverlagerung ohne gesetzliche Grundlage und ohne klare Verantwortungszuordnung – gerade bei Rohstoffen, wo Wirtschafts‑, Außen‑ und Energiepolitik materiell federführend sind.
Zusammenfassung: Sicher nur eine Meinung, vielleicht nicht repräsentativ; Anwälte sehen aber bei der Beurteilung eines Sachverhaltes gerne mal aus einem weiteren Blickwinkel hin – das ist wohl kein Fehler – oder ? Jedenfalls ist diese Herangehensweise ein prägendes Merkmal unserer Kanzlei:
Ob das politisch richtig oder falsch ist möchte ich damit nicht eingeordnet wissen.