Mit Urteil BGH 1 StR 217/25 hat der Bundesgerichtshof einen Freispruch des Landgericht Hanau in einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit einem Pkw-Umsatzsteuer-Karussell aufgehoben.
Hintergrund des Verfahrens
Dem Angeklagten – einem langjährig im Markt tätigen Autohändler – wurde vorgeworfen, in ein Umsatzsteuer-Karussell mit hochwertigen PKW eingebunden gewesen zu sein. Solche Strukturen dienen typischerweise dazu, über grenzüberschreitende Lieferketten unberechtigt Vorsteuererstattungen zu erlangen.
Das Landgericht Hanau hatte den Angeklagten jedoch freigesprochen. Zur Begründung führte das Gericht aus, der subjektive Tatbestand – also der Vorsatz hinsichtlich der Steuerhinterziehung – sei nicht nachweisbar.
Seltene Konstellation im Steuerstrafrecht
Freisprüche wegen fehlenden Vorsatzes sind in der Praxis solcher Karussellverfahren vergleichsweise selten, insbesondere wenn es sich – wie hier – um einen erfahrenen Marktteilnehmer handelt, der über Monate entsprechende Geschäfte abgewickelt hat.
Kritik des BGH
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung zurück.
Die Kritik des BGH richtet sich formal vor allem gegen Darstellungsmängel im Urteil: Das Landgericht habe die tatsächlichen Umstände, auf deren Grundlage es den fehlenden Vorsatz angenommen habe, nicht ausreichend und widerspruchsfrei dargestellt.
Zwischen den Zeilen lässt sich jedoch erkennen, dass der BGH auch inhaltliche Zweifel an der Würdigung des Landgerichts hat. Insbesondere erscheint es nach Auffassung des Revisionsgerichts erklärungsbedürftig, dass ein erfahrener Autohändler über einen längeren Zeitraum nicht bemerkt/geahnt haben soll, in ein illegales Umsatzsteuer-Karussell eingebunden zu sein.
Bedeutung für die Praxis
Die Entscheidung zeigt erneut, dass die Beweiswürdigung zum subjektiven Tatbestand in Steuerstrafverfahren einer intensiven revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegt.
Wer sich in vergleichbaren Verfahren darauf berufen will, keine Kenntnis von einer betrügerischen Struktur gehabt zu haben, muss damit rechnen, dass Gerichte diese Einlassung besonders kritisch prüfen.
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