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Der Kampf gegen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug in der Europäischen Union gewinnt weiter an Dynamik. Nach aktuellen Schätzungen der Europäischen Kommission entgehen den Mitgliedstaaten jährlich zweistellige Milliardenbeträge – insbesondere durch den sogenannten Karussellbetrug. Vor diesem Hintergrund haben sich die Finanzminister der EU am 05. Mai 2026 in Brüssel auf eine Ausweitung der Befugnisse zentraler Ermittlungsbehörden verständigt.

(von Wahed T. Barekzai, Rechtsanwalt, LL.M. Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger)

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Erweiterter Datenzugriff für EU-Behörden

Kern der geplanten Maßnahmen ist ein verbesserter Zugang zu steuerlich relevanten Transaktionsdaten. Künftig sollen sowohl die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) als auch die Anti-Betrugsbehörde OLAF unmittelbarer und umfassender auf Informationen zu grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerfällen zugreifen können. Ziel ist es, verdächtige Strukturen schneller zu identifizieren und effektiver gegen organisierte Betrugsmodelle vorzugehen.

Parallel dazu soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuer- und Ermittlungsbehörden weiter intensiviert werden. Der Datenaustausch soll beschleunigt und bestehende Informationslücken geschlossen werden.

Fokus auf Karussellbetrug

Im Zentrum der Reformbemühungen steht der sogenannte Karussellbetrug – ein besonders komplexes und schwer aufklärbares Betrugsmodell. Dabei werden Waren über mehrere Länder hinweg gehandelt, wobei einzelne Unternehmen vereinnahmte Umsatzsteuer nicht abführen und anschließend vom Markt verschwinden. Gleichzeitig machen andere Beteiligte Vorsteuererstattungen geltend, sodass den Fiskalbehörden erhebliche Schäden entstehen.

Die Europäische Kommission beziffert die jährlichen Verluste hieraus auf etwa 12,5 bis 32,8 Milliarden Euro. Entsprechend hoch ist der politische Druck, die Kontrollmechanismen auf europäischer Ebene zu stärken.

Gesetzgebungsverfahren läuft

Die zugrunde liegenden Reformvorschläge wurden von der Europäischen Kommission Ende 2025 vorgelegt. Bevor die Maßnahmen in Kraft treten können, ist noch die Stellungnahme des Europäischen Parlaments erforderlich, die derzeit für Juli erwartet wird.

Fazit

Die geplanten Maßnahmen markieren einen weiteren Schritt hin zu einer stärker vernetzten und datenbasierten Steueraufsicht innerhalb der EU. Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen bedeutet dies zugleich eine erhöhte Transparenz und ein wachsendes Prüfungsrisiko. Eine saubere Dokumentation und steuerliche Strukturierung internationaler Transaktionen gewinnt damit weiter an Bedeutung.

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