Die folgenden Ausführungen sind darauf ausgerichtet, Interessenten dieses Themenbereichs die Normen der Abgabenordnung und Anforderungen des Bundesfinanzministeriums darzulegen und näher zu bringen und die hiermit in der Praxis verbundenen Probleme aufzuzeigen. Somit ist im Vorhinein anzumerken, dass folgend jegliche Regelungen zu Fällen mit Auslandsbezug (so z.B. in § 90 Abs. 2 und Abs. 3 AO) sowie die zahlreichen Einzelgesetze, die dem Steuerpflichtigen weitere Mitwirkungspflichten auferlegen (so z.B. das EStG, AStG, ErbStG), zugunsten der Komplexität und der Fokussierung des Kapitels außen vorgelassen werden.
7.1. Die Mitwirkungspflichten Steuerpflichtiger nach der Abgabenordnung (AO)
7.1.1 Die allgemeinen Mitwirkungspflichten (§§ 90, 200 AO)
7.1.1.1 Die Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 90 AO)
7.1.1.2 Die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen (§ 200 AO)
7.1.2 Die besonderen Mitwirkungspflichten
7.1.2.1 Anzeigepflichten (§§ 135, 137 f., 139 AO)
7.1.2.2 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 140-148 AO)
7.1.2.3 Steuererklärungspflichten (§§ 149-152 AO)
7.1.3 Mitwirkungspflichten Dritter
7.1.4 Offenbarungs- und Mitwirkungsverweigerungsrechte
7.1.5 Rechtsfolgen bei Verstößen