Laut Presseberichten hat sich die Schweizer Großbank Julius Bär mit der deutschen Steuerfahndung auf eine *Strafzahlung* in Höhe von 50 Millionen Euro geeinigt. Mit der Zahlung werden die Ermittlungen gegen die Bank bzw. Mitarbeiter der Bank wegen Mittäterschaft oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung deutscher Kunden eingestellt. Diese Einstellung bezieht sich jedoch nur auf die Vergangenheit und gilt nicht für die deutschen Kunden selbst.
Insgesamt dürfte die Einigung zwischen der Bank und der Steuerfahndung als ungewöhnlich bezeichnet werden. Es kann angenommen werden, dass die Bank die evenutellen strafrechtlichen Risiken als nicht gering eingeschätzt hat.