Korts

In der gestrigen Expertenanhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages hat die Mehrzahl der Experten keine grundsätzlichen Einwände gegen einen Sonderzuschlag erhoben. Allerdings bereiten den Experten die Details des geplanten Zuschlags Kopfzerbrechen.

Ferner bezweifelten einige Experten den Sinn bzw. die Praktikabilität der übrigen vorgeschlagenen Änderungen: So dürfte die geplante Formulierung zur künftigen Verhinderung von Teilselbstanzeigen zu extrem schwierigen Prüfungen führen – sowohl auf Seiten der Finanzämter, als auch auf Seiten der steuerlichen Berater – ohne dass dadurch viel gewonnen wäre. Insbesondere verwiesen die Experten darauf, dass die Gesetzesänderung vor dem Hintergrund der sogeannten *Steuersünder-CDs* bzw. verschwiegener Konten in Ausland erfolgt ist. Dieser Bereich ist jedoch nur ein Teilbereich des Anwendungsgebietes der strafbefreienden Selbstanzeige. Genauso häufig wir diese im Bereich von schwierigen steuerlichen Fragen im Unternehmensbereich angewandt. Für diese Bereiche *passen* die angedachten Neuregelungen nach Expertenansicht überhaupt nicht.