Die Schweizer Regierung hat den Beratungsprozess zu dem neuen Steueramtshilfegesetz gestartet. Sämtlichen Kantonsregierungen und diversen Parteien und Verbänden wurde der Entwurf des Gesetzes nebst Begründung zur Stellungnahme zugesandt. Das Steueramtshilfegesetz regelt genau, wie die Schweizer Behörden mit Amtshilfeersuchen ausländischer Finanzbehörden umzugehen haben. Bisher wird dies nur durch einen Verordnung, es ist jedoch einhellige Rechtsansicht, dass ein förmliches Gesetz beschlossen werden sollte.
Das Steueramtshilfegesetz regelt nicht, ob eine ausländische Finanzbehörde überhaupt berechtigt ist ein Amtshilfeersuchen zu stellen. Dieses Recht kann sich nur aus einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz ergeben. Mit Deutschland hat die Schweiz noch kein derartiges DBA geschlossen, die Vorbereitungen laufen jedoch.