Korts

Am morgigen Dienstag, den 8. September 2009, beginnen in Bern die Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland über eine Änderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Hauptdiskussionspunkt: der steuerliche Informationsaustausch; d.h. wann müssen schweizer Behörden bzw. Banken den deutschen Finanzämtern Auskünfte über ihre Kunden erteilen?

Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass die schweizer Behörden bzw. Banken nur dann Auskünfte erteilen müssen, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Steuerhinterziehung Dokumente gefälscht hat – dies ist jedoch in den seltensten Fällen der Fall. Faktisch existiert daher derzeit kein Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz.

Es wird erwartet, dass die Schweiz signifikante Zugeständnisse machen wird, wobei allerdings auch fest steht, dass Deutschland seine Maximalforderungen nicht durchsetzen werden wird.

Aus Sicht der deutschen Bundesregierung ist das neue Abkommen nötig im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Schwarzgeld und Steueroasen.