Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine (Doppel)Besteuerung von grenzüberschreitenden Dividenzahlungen nicht gegen EU-Recht verstößt. Dies gelte insbesondere auch für den Fall, dass aufgrund der Doppelbesteuerung die grenzüberschreitende Dividenzahlung höher besteuert werden, als eine vergleichbare *nationale* Dividende.
EuGH vom 16. Juli 2009, Rechtssache C-128/08