Die Bundesregierung hält an dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz (*Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung*) fest – konnte sich jedoch auf der gestrigen Kabinettssitzung nicht auf eine endgültige Gesetzesfassung einigen, da hinsichtlich einiger Vorschriften noch Abstimmungsbedarf zwischen den unterschiedlichen Bundesministerien bestehe.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Reihe von Änderungen im Einkommensteuergesetz vor, welche im Ergebnis zu stark erhöhten Mitwirkungs- und Nachweisverpflichtungen des Steuerpflichtigen führen.