Bereits zum dritten Mal in diesem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht (-BVerfG-) in scharfen Form die derzeitige Praxis bei Durchsuchungen verurteilt. In einem Fall wurde eine Rechtsanwaltskanzlei wegen zweier Parkverstöße durchsucht. Hierzu erklärt das BVerfG:
*Es erscheint evident sachfremd und daher grob unverhältnismäßig und willkürlich, wegen einiger Verkehrsordnungswidrigkeiten, für die Geldbußen von je 15 Euro festgesetzt wurden, die Kanzleiräume eines Rechtsanwalts zu durchsuchen*. In einem anderen Fall wurde nach einer Messerstecherei eine Wohnung in München ohne richterliche Anordnung durchsucht, weil angeblich um 18:00 kein Richter mehr zu erreichen wäre. BVerfG:*Es kann nicht hingenommen werden, dass in einer Stadt der Größe Münchens am frühen Abend gegen 18.00 Uhr* kein Richter mehr erreichbar ist, welcher über eine Durchsuchung entscheidet.