Der Cum-Ex-Skandal gilt als der größte Skandal im deutschen Steuerrecht und wird seit 2011 aufgearbeitet. Lange Zeit war es möglich, Steuern erstattet zu bekommen, die man gar nicht gezahlt hatte. Dazu diente ein kompliziertes Geflecht von Aktien-Ver- und -Einkäufen – kombiniert mit der Forderung nach Erstattung der Kapitalertragsteuer. Halen dabei: Steuerpflichtige wurden niemals wirklich Eigentümer der gekauften Aktien. Steuerrechtlich sind die Cum-Ex-Fälle einigermaßen aufgearbeitet, strafrechtlich ist noch völlig offen, ob die Nutznießer des Systems neben der Rückzahlung der unzulässigerweise geforderten Steuerermäßgungen auch noch strafrechtliche Folgen zu tragen haben. Rechtsanwalt Dr. Sebastian Korts ist Steuerstrafverteidiger und steht als Ansprechpartner deutschlandweit zur Verfügung.
Verteidigung von Cum-Ex-Mandanten nach dem “Kölner Urteil”
Die Aufarbeitung der Anklagen in den Fällen von Cum-Ex geht in die nächste Runde. Strafrechtlich darf der Ausgang des Verfahrens vor dem Landgericht Bonn mit Spannung erwartet werden.
Die Verteidigung von Cum-Ex Mandanten
Dr. Sebastian Korts hat sich intensiv mit der Verteidugung von Cum-Ex-Mandanten auseinandergesetzt und die wichtigsten Positionen zusammengestellt.
Verjährung von Cum-Ex-Fällen
Dr. Sebastian Korts hat sich intensiv mit der Verteidugung von Cum-Ex-Mandanten auseinandergesetzt und die wichtigsten Positionen zusammengestellt.
Verjährung von Cum-Ex-Fällen
Dr. Sebastian Korts hat sich intensiv mit der Verteidugung von Cum-Ex-Mandanten auseinandergesetzt und die wichtigsten Positionen zusammengestellt.
So können wir Ihnen helfen
Als Betroffene im Cum-Ex-Skandal wird man sich vor Rückforderung des Finanzamtes nicht verwahren können, denn das Finanzgericht Köln hat zu deutlich definiert, dass es sich bei Cum-Ex um ein “kriminalistisches Meisterstück” handelt. Allerdings steht derzeit noch nicht fest, inwwieweit sich die Nutznießer des Modells auch strafrechtlich schuldig gemacht haben, indem sie sich der Ungesetzlichkeit ihres Handelns bewusst waren. Hier liegt der Ansatz einer erfolgreichen Strafverteidigung eben dieses aktive Handeln in Frage zu stellen und darzulegen, dass man sich auf vermeintlich zuverlässige und vertrauenswürdige Berater verlassen hat.
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