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Das Land Nordrhein-Westfalen hat kürzlich über einen Hinweisgeber einen umfangreichen Datenträger mit Kundeninformationen angekauft, der Beteiligungen – unter anderem auch deutscher Steuerpflichtiger – an Auslandsgesellschaften in klassischen Offshore-Jurisdiktionen dokumentiert. Nach Angaben des Finanzministeriums in Düsseldorf geht es um Fälle mutmaßlicher Steuerhinterziehung „im großen Stil“, insbesondere durch die Nutzung von Auslandsgesellschaften zur Verschiebung von Vermögen in sogenannte Steueroasen. Die Höhe der an den Informanten gezahlten Vergütung wurde nicht bekanntgegeben.

Der Datenträger soll ein Volumen von mehr als einem Terabyte aufweisen. Enthalten sind nach den bisherigen Informationen Kundendaten von Dienstleistern mit Sitz u.a. in den Vereinigten Arabischen Emiraten, auf den Cayman Islands, in Hong Kong, Mauritius, Panama, Singapur und Zypern. Auch in Panama sollen betroffene Dienstleister ihren Geschäftssitz haben. Das nordrhein-westfälische Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität hat den Datenträger übernommen und wertet ihn nun aus.

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat die Bundesregierung sowie die übrigen Bundesländer über den Ankauf informiert, da die Datensätze nicht nur Fälle mit Bezug zu NRW, sondern zu Steuerpflichtigen aus dem gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus erfassen sollen. Konkrete Aussagen zur Gesamthöhe der in die Auslandsstrukturen geflossenen Beträge liegen derzeit noch nicht vor.

Bekannt ist, dass das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität bereits zuvor mit einer speziellen Taskforce zu sog. Influencern öffentlich in Erscheinung getreten ist. Diese Einheit verfolgt Fälle, in denen der Verdacht besteht, dass Einkünfte – insbesondere aus Online- und Social-Media-Aktivitäten – nicht vollständig erklärt wurden. Nun konzentrieren sich die Ermittlungen zusätzlich auf die neu angekauften Offshore-Daten und die dort abgebildeten Gestaltungen.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen an der Schnittstelle von Steuerrecht und Strafrecht.

Wir prüfen zunächst vertraulich, ob und in welchem Umfang Sie oder Ihre Mandanten von den aktuellen Ermittlungen betroffen sein könnten, bewerten das steuerliche und strafrechtliche Risiko und entwickeln eine individuelle Handlungsstrategie. Dazu gehört insbesondere die Vorbereitung und Begleitung einer strafbefreienden Selbstanzeige bzw. einer berichtigten Steuererklärung, soweit diese noch möglich und sinnvoll ist.

Wo erforderlich, führen wir für Sie die Kommunikation mit Finanzverwaltung und Staatsanwaltschaft, verhandeln über Verständigungen („Deal“) und vertreten Sie in steuerstrafrechtlichen Ermittlungs- und Hauptverfahren. Parallel begleiten wir Betriebsprüfungen, Durchsuchungen und Sicherstellungsmaßnahmen, stimmen uns mit bestehenden Beratern (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Family Offices) ab und achten auf eine diskrete, rechtssichere Gesamtlösung.

Wenn Sie klären möchten, ob Handlungsbedarf besteht oder wie Sie eine bestehende Struktur bereinigen können, stehen wir kurzfristig für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung.