Korts

Straferwartung bei Steuerhinterziehung – Hinweise aus Urteilen der letzten fünf Jahre

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Dr. Sebastian Korts, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels & Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger, Master of Business Administration, Master of International Taxation

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Anwälte sind natürlich Hellseher – oder tappen in der Dunkelheit der nicht veröffentlichten Rechtsprechung. Das Dilemma bei der Beratung ist oft, dass ein möglicher Steuerstraftäter einen planbaren Horizont für sein Leben haben möchte. Daher natürlich die Frage, mit welcher Strafe im konkreten Fall zu rechnen ist.

Es gibt  keinen  Katalog, an dem sich ablesen lassen könnte welche Tat welche Rechtsfolge mit sich bringt. Das Lesen der gesetzlichen Vorschrift bringt keinerlei Erkenntnisgewinn, denn dort wird nur eine Bandbreite genannt. Erzählungen, was früher alles möglich war, helfen auch nicht. Die Steuer Straftat als Kavaliersdelikt hat sicherlich vor mehr als 20 Jahren ihre Beendigung gefunden. Positive Schätzungen von Anwälten sind manchmal davon begleitet, dass diese meinen mit einer allzu optimistischen Einschätzung einen Mandanten für sich zu gewinnen.

In dieser Unsicherheit bleibt keine andere Chance, als die Rechtsprechung zu untersuchen um zumindest Beispiele zu finden. Es bleibt bei einer relativen Unsicherheit der Beurteilung. Unsere Zusammenstellung beruht auf öffentlich zugänglichen Quellen, die zum Teil aber auch nur derzeit Literatur entnommen sind. Danach gilt das folgende:

1. Rechtlicher Rahmen

§ 370 AO sieht im Grundtatbestand Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor; in besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO) reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Für die Frage der Bewährung gilt § 56 StGB: Eine Freiheitsstrafe kann nur bis zur Grenze von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden; oberhalb dieser Schwelle scheidet Bewährung rechtlich aus.[1] [2]

Bei Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe betont der Bundesgerichtshof in jüngerer Rechtsprechung, dass eine aussetzungsfähige Strafe (Bewährung) regelmäßig nur bei besonders gewichtigen mildernden Umständen in Betracht kommt. Diese Leitlinie wirkt in der Praxis als „Kipp‑Punkt“ zwischen bewährungsfähigen und vollstreckungsrelevanten Sanktionen.[3]

2. Datengrundlage: veröffentlichte Urteile und Pressemitteilungen (2021–2026)

Für die nachfolgenden Hinweise wurden Entscheidungen ausgewertet, bei denen (a) Hinterziehungsbetrag/Steuerschaden und (b) verhängte Freiheitsstrafe (inkl. Bewährungsentscheidung) öffentlich dokumentiert sind. Der Umstand, dass viele Steuerstrafsachen nicht oder nur anonymisiert publiziert werden, begrenzt die Aussagekraft; für die Praxis sind die veröffentlichten „Leitfälle“ gleichwohl wertvolle Anhaltspunkte.

3 Überblick: ausgewählte Entscheidungen der letzten fünf Jahre

EntscheidungSteuerschaden / HinterziehungsbetragFreiheitsstrafeBewährungKurznotizQuelle(n)
08.01.2026
LG Berlin I (PM 4/2026)
ca. 51 Mio. € (L/K); ca. 23 Mio. € (O)5 J 7 M (L); 4 J (K); 4 J 9 M (O)NeinUmsatzsteuerbetrugssystem (u.a. Kupferkathodenhandel); Angekl. „L“, „K“, „O“LG Berlin I, PM 4/2026[4]
20.06.2024
LG Berlin I (PM 26/2024)
Steuerschaden: knapp 50 Mio. €10 J (K.); 10 J (S.); 8 J 6 M (I.)NeinUmsatzsteuerkarussell; Marcin K., Stipe S., Sotirios I. u.a.LG Berlin I, PM 26/2024[5]
15.12.2023 / 11.07.2025
LG München I / BGH
wirtschaftl. Schaden: 7,8 Mio. €LG: 4 J 5 M; BGH: 3 J (rechtskräftig)NeinCorona-Maskenprovisionen; Andrea TandlerHandelsblatt, 15.12.2023[6]; LTO, 11.07.2025[7]
27.10.2022 / 13.06.2023
LG München I / BGH
Hinterziehungsbetrag: 2,3 Mio. €3 J 2 M (bestätigt; nur Einziehung offen)NeinManipulierte Kassenumsätze; Alfons SchuhbeckHandelsblatt, 28.10.2022[8]; LTO, 19.06.2023[9]
12.03.2024
LG Nürnberg-Fürth (12 KLs 505 Js 503/22)
Steuern gesamt 739.117 €; steuerlicher Schaden 732.925 €2 J (Bewährung) + GeldstrafeJaSteuerhinterziehung in 15 Fällen (u.a. Schwarzlohn / Abgaben)LG Nürnberg-Fürth, 12.03.2024[10]
07.02.2024
LG Oldenburg (2 KLs 60/23)
Steuerschulden: 1,99 Mio. € (zurückgezahlt)2 J (Bewährung) + 360 TS à 400 €JaScheinrechnungen; Steuerhinterziehung in 33 Fällen (Geständnis, vollständige Rückzahlung)dpa/Die ZEIT, 07.02.2024[11]

5. Zusammenhang zwischen Schadenshöhe und Freiheitsstrafe

Die ausgewerteten Entscheidungen zeigen eine deutliche Korrelation zwischen der Höhe des Hinterziehungsbetrags und der Dauer der Freiheitsstrafe. Die Korrelation ist jedoch nicht linear: Bei gleicher Größenordnung können – abhängig von Tatbild und Täterrolle – deutlich unterschiedliche Strafen verhängt werden. Das wird besonders deutlich, wenn man die Berliner Umsatzsteuerverfahren 2024 (knapp 50 Mio. €; bis 10 Jahre) und 2026 (23–51 Mio. €; 4 bis 5 Jahre und 7 Monate) nebeneinanderstellt.[12][13]

Orientierungsbereiche aus der Praxis (aus den ausgewerteten Entscheidungen):

bis ca. 50.000 €: häufig Geldstrafe oder kurze Freiheitsstrafe; ab Überschreiten dieser Größenordnung wird regelmäßig das Regelbeispiel „großes Ausmaß“ diskutiert, was das Strafmaß deutlich anheben kann.

ca. 50.000 € bis 500.000 €: häufig bewährungsfähige Freiheitsstrafen oder Geldstrafen, abhängig von Zahl der Taten und persönlicher Prognose.

ca. 500.000 € bis 1 Mio. €: typischer Grenzbereich zur Bewährung: Freiheitsstrafen bewegen sich häufig in Richtung der 2‑Jahres‑Marke; Bewährung hängt stark von Geständnis, Rückzahlung und Prognose ab (Beispiel: Nürnberg‑Fürth, 2 Jahre Bewährung bei ~0,73 Mio. €).[14]

ca. 1 Mio. € bis 5 Mio. €: deutlich erhöhte Wahrscheinlichkeit nicht aussetzungsfähiger Freiheitsstrafe; Einzelfälle zeigen jedoch, dass auch bei knapp 2 Mio. € noch Bewährung möglich sein kann, wenn außergewöhnliche Milderungsgründe zusammentreffen (Beispiel: Oldenburg, 2 Jahre Bewährung trotz 1,99 Mio. € bei Geständnis und vollständiger Rückzahlung).[15]

ab ca. 5 Mio. €: regelmäßig mehrjährige Freiheitsstrafen ohne Bewährung; Beispiel: Tandler (7,8 Mio. €) – rechtskräftig 3 Jahre.[16][17]

zweistellige Millionenbeträge: mehrjährige bis sehr hohe Freiheitsstrafen; in den Berliner Umsatzsteuerverfahren liegen die Strafen im Bereich von 4 Jahren 9 Monaten bis 10 Jahren.[18][19]

6. Typische Strafzumessungsfaktoren (aus den Entscheidungen 2021–2026)

Tatbild und Organisationsgrad: Banden-/arbeitsteilige Strukturen, Scheinrechnungen und komplexe Umsatzsteuerketten führen regelmäßig zu hohen Strafen.

Täterrolle: Haupttäter, Organisatoren oder „Drehscheiben“ werden deutlich härter bestraft als Randbeteiligte (z.B. Unterschiede in Mehrpersonenkonstellationen).

Geständnis / Verständigung (§ 257c StPO): Ein frühzeitiges und belastbares Geständnis wirkt häufig strafmildernd; Verständigungen können Beweisaufwand reduzieren und Verfahrensdauer verkürzen.

Schadenswiedergutmachung: Nachzahlung oder Sicherung des Steuerschadens ist regelmäßig strafmildernd; in Einzelfällen kann sie (zusammen mit weiteren Faktoren) den Ausschlag für Bewährung geben.[20]

Vorbelastungen und Prognose: Einschlägige Vorstrafen verschlechtern die Prognose; Ersttäterschaft und stabile soziale Einbindung wirken demgegenüber positiv.

Verfahrensdauer / Kompensation: Überlange Verfahren werden häufig kompensiert (z.B. durch Anrechnung vollstreckter Monate).[21]

7. Praktische Hinweise für Beratung und Verteidigung

Wir versuchen in all diesen Fällen eine erste Unterscheidung dahingehend, ob eine Verteidigung mit dem Ziel des Freispruchs in Betracht kommt.

Scheint dieses nicht aussichtsreich, so ist mit dem Mandanten frühzeitig die Frage von Kooperation und Schadenswiedergutmachung intensiv zu beraten.

Oft ist es richtig und wichtig, das Steuerverfahren offenzuhalten um im Strafverfahren die Beweisbarkeit der Strafhöhe zu diskutieren. Das steuerliche Verfahren kann oft offengehalten werden wenn ganz bewusst keinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wird und der Mandant sich bemüht bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit Schadenswiedergutmachung zu leisten. Die Auseinandersetzung über die richtige Schadenshöhe, die durchaus vor dem Strafgericht problematisiert werden kann und sollte ist eben oft kein Kampf gegen den Staat, sondern das gemeinsame Ringen um die richtige objektive Höhe des zu beurteilenden Sachverhaltes.

Nicht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft ist also die Kooperation eine mögliche Verhaltensalternative; auch gegenüber dem Richter kann eine tatsächliche Verständigung der richtige Weg sein.


[1] § 370 AO (Steuerhinterziehung), Gesetze-im-Internet, abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html .

[2] § 56 StGB (Strafaussetzung zur Bewährung), Gesetze-im-Internet, abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__56.html .

[3] BGH, Urt. v. 19.10.2022 – 1 StR 269/22 (Volltext über HRRS), abrufbar unter: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/22/1-269-22.pdf .

[4] Landgericht Berlin I, Pressemitteilung Nr. 4/2026 vom 08.01.2026 („Wirtschaftsstrafkammer verhängt langjährige Freiheitsstrafen gegen Beteiligte eines Umsatzsteuerbetrugssystems“), abrufbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1524790.php .

[5] Landgericht Berlin I, Pressemitteilung Nr. 26/2024 vom 20.06.2024 („Wirtschaftsstrafkammer verurteilt Mitglieder eines Umsatzsteuerbetrugssystems zu mehrjährigen Freiheitsstrafen“), abrufbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1459833.php .

[6] Handelsblatt (dpa), „Steuerhinterziehung: Masken-Affäre: Mehr als vier Jahre Haft für Politikertochter Tandler“, 15.12.2023, abrufbar unter: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/steuerhinterziehung-masken-affaeremehr-als-vier-jahre-haft-fuer-politikertochter-tandler/100003583.html .

[7] Legal Tribune Online, „BGH stellt Verfahren teilweise ein: Geringere Strafe für Tandler in der Corona-Maskenaffäre“, 11.07.2025, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1str23824-bgh-teilweise-verfahrenseinstellung-revision-geringere-strafe-tandler .

[8] Handelsblatt, Hans-Jürgen Jakobs / Volker Votsmeier, „Steuerhinterziehung: Gericht verurteilt Starkoch Alfons Schuhbeck zu drei Jahren und zwei Monaten Haft“, 28.10.2022, abrufbar unter: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/familienunternehmer/steuerhinterziehung-gericht-verurteilt-starkoch-alfons-schuhbeck-zu-drei-jahren-und-zwei-monaten-haft/28772226.html .

[9] Legal Tribune Online, „Revision weitestgehend erfolglos: BGH bestätigt Haftstrafe gegen Alfons Schuhbeck“, 19.06.2023, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/revision-entscheidung-lg-muenchen-bgh-1-str5323-6kls301js14143919-schuhbeck .

[10] LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.03.2024 – 12 KLs 505 Js 503/22 (BeckRS 2024, 12051), abrufbar über: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-12051?hl=true .

[11] dpa Niedersachsen (automatisiert übernommen), „Landgericht Oldenburg: Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe“, DIE ZEIT, aktualisiert 07.02.2024 (Az. 2 KLs 60/23), abrufbar unter: https://www.zeit.de/news/2024-02/06/steuerhinterziehung-in-millionenhoehe-urteil-erwartet .

[12] Landgericht Berlin I, Pressemitteilung Nr. 26/2024 vom 20.06.2024, abrufbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1459833.php .

[13] Landgericht Berlin I, Pressemitteilung Nr. 4/2026 vom 08.01.2026, abrufbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1524790.php .

[14] LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.03.2024 – 12 KLs 505 Js 503/22 (BeckRS 2024, 12051), abrufbar über: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-12051?hl=true .

[15] dpa Niedersachsen (automatisiert übernommen), DIE ZEIT, aktualisiert 07.02.2024 (Az. 2 KLs 60/23), abrufbar unter: https://www.zeit.de/news/2024-02/06/steuerhinterziehung-in-millionenhoehe-urteil-erwartet .

[16] Handelsblatt (dpa), „Steuerhinterziehung: Masken-Affäre: Mehr als vier Jahre Haft für Politikertochter Tandler“, 15.12.2023 (Schadensbezifferung 7,8 Mio. €), abrufbar unter: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/steuerhinterziehung-masken-affaeremehr-als-vier-jahre-haft-fuer-politikertochter-tandler/100003583.html .

[17] Legal Tribune Online, „BGH stellt Verfahren teilweise ein: Geringere Strafe für Tandler in der Corona-Maskenaffäre“, 11.07.2025 (rechtskräftig: 3 Jahre), abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1str23824-bgh-teilweise-verfahrenseinstellung-revision-geringere-strafe-tandler .

[18] Landgericht Berlin I, Pressemitteilung Nr. 26/2024 vom 20.06.2024, abrufbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1459833.php .

[19] Landgericht Berlin I, Pressemitteilung Nr. 4/2026 vom 08.01.2026, abrufbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1524790.php .

[20] dpa Niedersachsen (automatisiert übernommen), DIE ZEIT, aktualisiert 07.02.2024 (Az. 2 KLs 60/23) – vollständige Rückzahlung im Oldenburger Verfahren, abrufbar unter: https://www.zeit.de/news/2024-02/06/steuerhinterziehung-in-millionenhoehe-urteil-erwartet .

[21] Landgericht Berlin I, Pressemitteilung Nr. 4/2026 vom 08.01.2026 (Kompensation: vier Monate als vollstreckt), abrufbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1524790.php .