Konflikt- und Governance-Perspektive: Vergleich von AG, GmbH, GmbH & Co. KG und OHG
Dr. Sebastian Korts Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht Steuerstrafverteidiger, MBA, M.I.Tax
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Hinweise zur Nutzung dieses Manuskripts
Dieses Dokument ist als praxisorientierter Leitfaden zur Rechtsformwahl aus gesellschaftsrechtlicher Streit- und Governance-Sicht konzipiert. Steuerliche Aspekte werden bewusst nur dort angesprochen, wo sie unmittelbar mit Konfliktmechanik, Informationsrechten oder Organstatus (insbesondere Sozialversicherung) verzahnt sind.
Wir sind keineswegs der Ansicht, dass das Steuerrecht nicht auch Entscheidungshilfen liefern kann. Thesaurierungen entweder qua Rechtsform oder qua Option sind Beratungsgebiete. Die Betriebsaufspaltung als steuerliches Thema muss erkannt werden und auch die Frage von Sonderbetriebsvermögen muss dem beratenden Anwalt bekannt sein. Der Unterschied zwischen einer Organschaft, einem Gewinnabführungsvertrag oder einem simplen Holding Konzept darf nicht unterschätzt werden.
Wir sind jedoch deutlich der Ansicht, dass eine Rechtsformwahl nur noch steuerlichen Gesichtspunkten früher oder später zur Katastrophe führt. Mehrpersonengesellschaften sind eben Gesellschaften, wo sich Motive der Gesellschaft wandeln, das muss gar nicht auf niederen Motiven beruhen. Der Altgesellschafter verstirbt, ein anderer Gesellschafter muss wegen einer Allergie ein anderes Klima bewohne, eine Scheidung oder ein anderes privates Ereignis führt zu veränderten Motivationen. Unterschiedliche Ansätze zur Veränderung des Geschäftsfeldes durch verschiedene Generationen führen oft zu inneren Reibungen.
Unsere langjährige Erfahrung als Fachanwälte für Handels und Gesellschaftsrecht hat eben gezeigt dass der Gesellschafterstreit nicht dadurch vermieden wird, dass bei der Gründung gesagt wird: „wir verstehen uns alle gut“. Das ist immer so und wir glauben das gerne.
Wir wissen, dass es sich verändert!
Bitte erwarten Sie von diesem Manuskript keine Mustersatzung. Es soll vielmehr aufgezeigt werden, dass die Arbeit des beratenden Anwaltes genau die Individualisierung ist, die der Mandant erwarten darf. Der Mandant wird sich mit dieser Gesellschaft wahrscheinlich ein Leben lang auseinandersetzen müssen. Es macht schon Sinn, diesen rechtlichen Rahmen zu durchdenken.
Warum die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht behandelt wird ? Sie ist eben nichts anderes wie eine GmbH, die bei Erfolg nur eine Zwischenlösung gewesen sein wird. Ihre Fragen beantworten wir dadurch trotzdem.
Warum haben wir die Stiftung hier nicht bearbeitet ? Sie gehört Ihnen ohnehin nicht !
Dass „mein“ und „dein“ ist doch schon vorher zugunsten des „nicht mehr meins“ entschieden worden.
Was fehlt sonst noch ? Die Sicherheit, dass Unternehmen sich im Wege des Umwandlungsrechtes und damit auch unter Beachtung des Umwandlungssteuerrechtes verändern können.
Und weiter ? Die ganzen Nebenabreden zum Gesellschaftsrecht sind hier ebenfalls noch nicht dargestellt. Die erbrechtliche Poolgesellschaft oder die Stimmrechtsbindungsverträge oder auch die wechselbezüglichen erbrechtlichen Verpflichtungen sind auch noch nicht dargestellt.
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Inhaltsverzeichnis
- Ausgangspunkt: Warum die Rechtsform auch eine Konfliktarchitektur ist
- Kurzportrait der vier Rechtsformen (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, OHG)
- Stimmrecht und Stimmrechtsveränderungen (Dynamik statt Stichtagsbetrachtung)
- Minderheitenrechte und Informationsordnung (Auskunft, Einsicht, Daten)
- Beschlussfassung und Beschlussmängelrecht (inkl. MoPeG: §§ 110 ff. HGB)
- Organstruktur, Weisungsrechte und Haftungshebel
- Sozialversicherung von Organen und mitarbeitenden Gesellschaftern
- Gewinnverteilung, Entnahmen, inkongruente Ausschüttungen und „Leistungsgerechtigkeit“
- Exit-Szenarien: Vinkulierung, Abfindung, Ausschluss, Deadlock, Nachfolge
- Gestaltungswerkzeugkasten: Klauseln, Gremien, Streitbeilegung
- Entscheidungsmatrix und Schlussfolgerungen
- Anhang A:
- Anhang B:
- Fußnoten
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