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Neuerungen durch die AStBV (St) 2026

Mit Wirkung zum 1.1.2026 ist die AStBV (St) 2026 an die Stelle der Vorfassung getreten. Die Verwaltungsanweisungen binden zwar unmittelbar nur die Finanzverwaltung, prägen aber maßgeblich die Praxis von Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie die Verfahrensstrategie im Steuerstraf- und Bußgeldverfahren. Nachfolgend stellen wir die aus Verteidigersicht praxisrelevantesten Punkte dar.


1. Struktur und Zielrichtung der Neufassung

Die Neufassung dient insbesondere:

  • der Vereinheitlichung der Ermittlungsstandards,
  • der Stärkung digitaler Ermittlungsinstrumente,
  • einer klareren Abgrenzung zwischen Steuerstrafverfahren und steuerlichem Bußgeldverfahren,
  • der Anpassung an aktuelle Rechtsprechung und IT-Praxis.

Für Beschuldigte und Betroffene bedeutet dies: eine weiter professionalisierte Ermittlungsführung und regelmäßig frühzeitige Verfahrenssteuerung durch spezialisierte Bußgeld- und Strafsachenstellen.


2. Unerlaubte Hilfe in Steuersachen – verschärfte Verfolgungspraxis

Ein besonderer Fokus liegt auf der konsequenteren Ahndung der unerlaubten Hilfe in Steuersachen (§ 5 StBerG i. V. m. § 160 StBerG bzw. bußgeldrechtlichen Vorschriften).

Praxisrelevante Punkte:

  • Frühzeitige Einbindung der BuStra-Stellen, wenn Anhaltspunkte für systematische, gewerbliche oder bandenmäßige Strukturen bestehen.
  • Betonung der Abgrenzung zwischen erlaubter wirtschaftlicher Beratung und steuerlicher Hilfeleistung.
  • Verstärkte Prüfung von:
    • „Steuergestaltungsmodellen“,
    • digitalen Geschäftsmodellen (z. B. Online-Buchhaltungs- oder Deklarationsservices),
    • grenzüberschreitenden Beratungsstrukturen.

Für Mandanten bedeutet dies ein erhöhtes Risiko, wenn sie Dienstleistungen nicht zugelassener Anbieter in Anspruch nehmen – insbesondere bei bewusst „steueroptimierenden“ Modellen.


3. Durchsicht elektronischer Speichermedien

Die AStBV (St) 2026 enthält präzisierte Vorgaben zur Sicherung, Auswertung und Dokumentation digitaler Beweismittel.

Wesentliche Punkte:

  • Standardisierung der digitalen Beweissicherung (Forensik-Standards, Dokumentationspflichten).
  • Klarere Vorgaben zur Spiegelung (Image-Erstellung) von Datenträgern.
  • Strukturierte Trennung zwischen:
    • steuerlich relevanten Daten,
    • potenziell strafrechtlich relevanten Inhalten,
    • unzulässigen Zufallsfunden.

Für Betroffene ist relevant, dass digitale Durchsuchungen regelmäßig nicht nur Buchhaltungsdaten, sondern vollständige Geräteabbilder erfassen können.


4. Gewaltsames Entsperren von Mobiltelefonen

Besonders praxisrelevant ist die Konkretisierung zum Umgang mit gesicherten Mobiltelefonen:

  • Die AStBV (St) 2026 stellt klar, dass technische Maßnahmen zur Entsperrung sichergestellter Geräte zulässig sind, sofern eine entsprechende gesetzliche Grundlage (insbesondere §§ 94 ff., 102 ff. StPO i. V. m. § 385 AO) vorliegt.
  • Hierzu zählen auch:
    • IT-forensische Entschlüsselungsmethoden,
    • biometrische Zugriffsmöglichkeiten,
    • externe technische Unterstützung.

Erschreckend ist, dass die Ermittlungsbehörden nunmehr berechtigt sein sollen, die Entsperrung per Touch- oder Face-ID gewaltsam vorzunehmen, also z.B. mit Gewalt den Finger des Verdächtigen auf den Home-Button zu pressen! Diese neue Vorgehensweise ist (zu Recht) höchst umstritten—ein Entscheidung des Bundesverfassungsgericht liegt hierzu noch nicht vor.

Verteidigungsrelevanz

In der Praxis werden folgende Fragen an Bedeutung gewinnen:

  • Reichweite und Bestimmtheit des Durchsuchungsbeschlusses
  • Verhältnismäßigkeit der vollständigen Gerätespiegelung
  • Schutz von Berufsgeheimnisträger-Kommunikation
  • Dokumentationsmängel bei forensischer Sicherung

Gerade bei mobilen Endgeräten entsteht häufig Streit über die Zulässigkeit und Verwertbarkeit der gewonnenen Daten.


5. Stärkere Verfahrenskoordination

Die AStBV (St) 2026 betont die frühzeitige Abstimmung zwischen:

  • Steuerfahndung,
  • Bußgeld- und Strafsachenstelle,
  • Staatsanwaltschaft,
  • ggf. Zoll- oder Schwerpunktstaatsanwaltschaften.

Dies führt faktisch zu:

  • beschleunigten Anfangsverdachtsprüfungen,
  • früher Einleitung förmlicher Strafverfahren,
  • strategischerer Ermittlungsführung.

Für Betroffene verkürzt sich damit häufig das Zeitfenster informeller Klärung.


6. Fazit für die Praxis

Die AStBV (St) 2026 führt zu:

  • stärker strukturierten und digital geprägten Ermittlungen,
  • erhöhter Sensibilität für unerlaubte Hilfe in Steuersachen,
  • erweiterten forensischen Zugriffsmöglichkeiten auf elektronische Speichermedien,
  • insgesamt professionellerer Verfahrensführung der Finanzverwaltung.

Für Unternehmer, Berater und Privatpersonen steigt damit die Bedeutung einer frühzeitigen, strategisch durchdachten Verteidigung – insbesondere bei Durchsuchungen und bei digitaler Beweissicherung.


Unsere Empfehlung

Sobald Durchsuchungsmaßnahmen, Sicherstellungen oder Vorwürfe im Zusammenhang mit unerlaubter Hilfe in Steuersachen im Raum stehen, sollte unverzüglich spezialisierte Beratung eingeholt werden.

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Steuerstrafrecht und in der Verteidigung gegen Ermittlungsmaßnahmen der Finanzbehörden. Wir begleiten Mandanten diskret, strategisch und mit klarem Fokus auf Verfahrensbegrenzung und Risikominimierung.