Korts

(von Wahed T. Barekzai, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger, LL.M.)

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Mit Urteil vom 18. März 2026 (1 StR 97/25) hat der Bundesgerichtshof die Bedeutung der Einziehung in Steuerstrafverfahren erneut hervorgehoben bzw. zu Ungunsten der Beschuldigten gestärkt. Im Streitfall ging es um einen früheren Verantwortlichen der Warburg Bank und die Frage, ob gegen ihn trotz Einstellung des Strafverfahrens wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit die Einziehung von rund 40 Millionen Euro als mutmaßlichem Tatlohn aus Cum-Ex-Geschäften geprüft werden muss.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine solche Prüfung nicht deshalb unterbleiben darf, weil eine persönliche Verhandlung gegen den Beschuldigten nicht mehr möglich ist. Er hat das Verfahren in das selbständige Einziehungsverfahren übergeleitet und an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Dort ist nun zu klären, ob die Einziehung anzuordnen ist.

Die Entscheidung zeigt deutlich, dass die Einziehung im Steuerstrafrecht immer stärker in den Mittelpunkt rückt. Neben der eigentlichen strafrechtlichen Bewertung geht es zunehmend auch um erhebliche Vermögenswerte und wirtschaftliche Folgen. Für Beschuldigte, Unternehmen und Berater ist es deshalb entscheidend, Einziehungsrisiken frühzeitig zu erkennen und von Beginn an in die Verteidigungs- und Beratungsstrategie einzubeziehen.

Als Steuerkanzlei beraten und verteidigen wir seit Jahrzehnten erfolgreich im Steuerstrafrecht und stehen Mandanten in allen Phasen des Verfahrens mit Erfahrung, Übersicht und der gebotenen Durchsetzungskraft zur Seite.