14.08.2019
Bußgelder bei fehlerhafter Kassenführung
Ab dem 01.01.2020 können in Fällen von fehlerhafter Kassenführung nach § 379 Absatz 1 Nr. 3 AO Bußgelder in Höhe bis zum EUR 25.000,– (bisher EUR 5.000,–) verhängt werden. Gerade bargeldintensive Betriebe wie Gaststätten & Cafes, Imbissläden, Friseurgeschäfte, Eisdielen, Kioske etc. stehen hier im Fokus. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass das Bundesfinanzministerium […]
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