10.01.2006
Finanzbehörden wollen (mehr) Steuern aus illegalen Geschäften – Bundesländer verschärfen Mitteilungspflichten, Datenbankzugriff geplant
Auf einen Vorschlag des Bundesrechnungshofes hin, wollen die Bundesländer ihre Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft u. Polizei) noch deutlicher anweisen, bei der Ermittlung von illegalen Geschäften auch die steuerliche Seite zu berücksichtigen und die Sachverhalte den zuständigen Finanzämtern mitzuteilen. Da auch illegale Geschäfte (z.B. Hehlerei, Bestechung, Drogenverkauf) den Steuergesetzen unterliegen, muss für solche Geschäfte bzw. dem Gewinn Einkommensteuer, […]
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