22.12.2008
BGH (1. Strafsenat) zur Beihilfe bei Steuerhinterziehungsdelikten
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem heute veröffentlichten Beschluss die strafrechtliche Haftung für Beihilfe bei Steuerhinterziehungsdelikten *verschärft*: Der BGH erklärt es für zulässig, dass ein Gehilfe für eine Mehrzahl (Tatmehrheit) von Steuerhinterziehungstaten verurteilt wird, auch wenn diese Mehrzahl der Taten nur von einem einzigen Vorsatz des Haupttäters umfasst war.
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