04.10.2010
Bundesverfassungsgericht lehnt Entscheidung über *Soli* ab
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag des Niedersächsischen Finanzgerichts auf verfassungsrechtliche Überprüfung des Solidaritätszuschlages aus formalen Gründen abgelehnt. Das Niedersächsische Finanzgerichte hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob das Solidaritätszuschlaggesetz aus dem Jahr 1995 gegen die Verfassung verstoße, weil es sich nicht mehr um ein nur nachrangiges, zeitlich beschränktes Finanzierungsmittel handelt.
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