08.08.2012
Geschäftsführer haftet im Grundsatz nicht gegenüber Dritten für von der GmbH verursachte Schäden
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit der Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer von Dritten persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn diesen aufgrund (rechtswidrigen) „Verhaltens“ der GmbH Schäden entstanden sind. Im vorliegenden Fall wurde der Geschäftsführer einer Gesellschaft, welche einer anderen Gesellschaft zwecks „Aufblähung“ des Umsatzes und Beschaffung von Liquidität Scheinrechnungen gestellt hatte, auf die […]
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