09.03.2009
BFH: Schwarze Fonds adé!
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass § 18 Abs. 3 AuslInvestmG, welcher für Erträge aus in Deutschland nicht registrieren, ausländischen Investmentfonds eine Strafbesteuerung vorsieht, auf Investmentfonds aus dem EU-Ausland nicht anwendbar ist.
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