02.10.2015
FG Köln verbietet zwischenstaatlichen Informationsaustausch
Das Finanzgericht Köln hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss der deutschen Finanzverwaltung die Weitergabe von Informationen über ein Unternehmen an die Steuerverwaltung der Länder Australien, Kanada, Frankreich, Vereinigten Königreichs und Japan untersagt! Bei den Ländern handelt es sich um die sogenannte E-6-Länder, welche im Rahmen einer Initiative der OECD einen Aktionsplan zur Vermeidung der Steuerflucht […]
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