21.02.2005
Steueramnestie
Bis zum 31.03.2005 können die Vorteile der Steueramnestie gemäß dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (-StraBEG-) genutzt werden, denn bis dahin gilt – zwar nicht mehr der „Billig-Steuersatz“ von 15% – jedoch immerhin noch ein ermäßigter Steuersatz von 35%. Nach dem 31.03.2005 läuft die Möglichkeit der Abgabe einer Strafbefreiungserklärung ganz aus.
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