19.01.2006
Finanzgericht Baden-Württemberg: Erbe haftet für hinterzogene Steuern des Vaters, inclusive Hinterziehungszinsen von 6% pro Jahr
Wie erst heute bekannt wurde, hat das FG Baden-Württemberg am 06.10.2005 entschieden, dass der Erbe (hier: Sohn) auch für die hinterzogenen Steuern des Erblasser (hier: Vater) hafte. Bekanntermassen haften Erben als Rechtsnachfolger für die *normalen* Steuerschulden des Erblassers. Oft wird jedoch behauptet, dass dies nicht für vom Erblasser hinterzogene Steuern gelte, da die Steuerhinterziehung schliesslich […]
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