Fallbeispiel:
Die A-GmbH erarbeitet im Jahr 2011 ihre Verrechnungspreisdokumentation. In diesem Zusammenhang stellt die Geschäftsführung fest, dass die bisher verrechneten Preise in einigen Bereichen völlig falsch und mit dem Fremdvergleichsgrundsatz unvereinbar waren. So wird z. B. eine Lizenzgebühr an die ausländische Muttergesellschaft in Höhe von jährlich 1 Mio. EUR bezahlt, obwohl das zugrunde liegende Patent bereits 1984 von der Muttergesellschaft erworben wurde. Damals ging es der Muttergesellschaft wirtschaftlich schlecht und der deutschen Tochter gut. Vor diesem Hintergrund wurde die bis dahin verwendete Vorgehensweise nicht geändert und jährlich eine entsprechende Zahlung geleistet.
Was ist zu tun, nachdem dem Unternehmen klar wird, wie der Sachverhalt sich tatsächlich darstellt?
– Diskussion zur Abgrenzung von Berichtigung und strafbefreiender Selbstanzeige
– Diskussion zur vGA und zur fehlenden Steuerkorrektur nach DBA im vGA-Fall.