Wir sind als intensiv auf das Steuerrecht ausgerichtete Fachkanzlei auch nah dran an den wichtigen Themen des Wirtschaftsrechts. Wir wollen in dieser Rubrik aktuelle Nachrichten aus dem Wirtschaftsrecht mit dem Steuerrecht in Verbindung bringen.
Fortsetzung: Die Verteidigung von Cum-Ex-Mandanten
Die Aufarbeitung der Anklagen in den Fällen von Cum-Ex geht in die nächste Runde.Strafrechtlich steht das Verfahren vor dem Landgericht Bonn mit den Kronzeugen Benjamin Frey noch sehr einsam da. Dieser berichtet in dem Strafverfahren über Hanno Berger und dessen Rolle in dem Organisationsumfeld.Steuerlich ist nach dem Urteil des 2. Senats des Finanzgerichts Köln keine Argumentation übrig geblieben.
Die Auskunft nach der DSGVO und Akteneinsicht in die Steuerakte
Ob das Finanzamt über alle steuerlich erheblichen Tatsachen (Wortlaut des § 370 AO) informiert[1] ist, lässt sich zur Überzeugung des Strafrichters oder des Richters am Finanzgericht (im diesbezüglichen Besteuerungs- oder Haftungsverfahren) sicher mit einem (vollständigen) Auszug aus den Akten des Finanzamtes nachweisen. Die arbeitsteilige Verhaltensweise der Finanzämter und die Versetzung der zuständigen Beamten führt dazu, dass eine Zeugenbefragung dieser Personen über deren persönliches, konkretes Wissen oft keine ausreichende Information über die dem Finanzamt vorliegenden Unterlagen mit sich bringt. Umso wichtiger ist der Rückgriff auf die Akte und die Prüfung der darin enthaltenen Informationen.
Nicht die Goldfinger des James Bond, sondern die des Steuerstrafrechts
Die Strafverteidigung im Rahmen der so genannten Goldfinger Modelle ist ein Drahtseilakt für die Aufgabe, einem Strafrichter und einem überzeugten Staatsanwalt zu erklären, dass sich der zu verteidigende Mandant sich steuerlich völlig ordnungsgemäß verhalten hat, obwohl dieser nach der Überzeugung des Staatsanwaltes Rechtsposition ausgenutzt hat, die zu einem strafwürdigen Verhalten geführt haben.
Die Verteidigung von Cum/Ex Mandanten
In unsere Praxis des Steuerstrafrechts ist die Beratung und Aufarbeitung der Cum/Ex Sachverhalte Gegenstand der anwaltlichen Verteidigung. Zum Erstverständnis dieses Problemkreises weisen wir unsere Mandanten auf dieses Grundausarbeitung der aktuellen Diskussion hin.
Strafbarkeit wegen grenzüberschreitender Umsatzsteuerhinterziehung I
Einer Kanzlei, die sich auf die Vertretung in steuerlichen Dingen spezialisiert hat, werden immer wieder auch die strafrechtlichen Verteidigungen und die Vertretungen im finanzgerichtlichen Verfahren bezüglich grenzüberschreitenden Handlungen angetragen. Das internationale Steuerstrafrecht ist faktisch nationales Steuerstrafrecht aus grenzüberschreitenden Handlungen. Der Bereich der Kollision der ertragsteuerlichen Komponenten wird in einem eigenen Artikel aufgearbeitet.