Selbständige Babyboomer werden in der Rente abgezockt – Verlust kann zig tausend Euro betragen ! 𝗠𝗶𝘁𝘀𝘁𝗿𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿 𝗴𝗲𝘀𝘂𝗰𝗵𝘁
Babyboomer gehen aktuell in die Rente. Egal ob die Renten von einem Anwaltsversorgungswerk oder von anderen Institutionen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten etc.) kommen, die Rente wird besteuert. Weil die Babyboomer in der Übergangsphase der nun nachgelagerten Rentenbesteuerung liegen, werden deren Renten mit 82,5 % (je nach Jahrgang) zur Bemessungsgrundlage herangezogen. Das mag für die Babyboomer, die lebenslang als angestellter Mitarbeiter tätig waren in Ordnung sein. Wenn die Babyboomer jedoch selbständig waren, dann sind deren Beiträge zur Rentenversicherung vollständig aus versteuertem Geld erbracht worden. Denn der steuerfreie Arbeitgeberanteil ist durch Eigeneinzahlung aus versteuertem Geld substituiert worden.
Vereinfacht ausgedrückt: Der selbständige Babyboomer, der nun während seiner selbständigen Tätigkeit rund 360.000,00 € auf sein Rentenkonto eingezahlt hat (rein nominelle Betrachtungsweise) muss nun seine Rente zu 82,5 % versteuern. Rund 180.000,00 € waren als Ersatz für den steuerfreien Anteil mit versteuertem Geld bezahlt worden. Dieser Betrag wird ignoriert.
(sehr verkürzt gerechnet ist die Argumentation, dass wenn diese Leistungen berücksichtigt werden würden, dass nur ein Anteil von rund 62 % der Rente der Besteuerung zu unterwerfen ist. 20% weniger Bemessungsgrundlage bei einer Rente von 3.800,00 € monatlich (3.800,00 € mit Steuersatz 40 % ergibt bei 82,6% 1.254,00 und bei 62% eine Zahllast von 942,40 €) ergibt eine Mehrbelastung von monatlich 311,60 €. 311,60 mal 15 Jahre ergibt rund 56.000 Mehrsteuern. )
Der BFH hatte dazu im Urteil vom 19.Mai 2021 XR 33/19 Hinweis zur Berechnung der Doppelbesteuerung verfasst,
Das BVerfG (Beschlüsse vom 7.11.2023, Az. 2 BvR 1143/21 und Az. 2 BvR 1140/21) hat ausgeführt, dass ein Verbot der doppelten Besteuerung nicht in jedem Einzelfall offensichtlich ist. Die Vorgabe des BVerfG aus dem Jahr 2002, dass eine doppelte Besteuerung in jedem Fall zu vermeiden sei, ist aber wohl so zu interpretieren, dass der Gesetzgeber nur eine strukturelle doppelte Besteuerung von ganzen Rentnergruppen verhindern müsse, nicht aber in jedem individuellen Fall. Diese Rentnergrupp sind die Babyboomer die selbständig waren. Daher bitte ich um Information, wer für wen welche Verfahren zu diesem Problemkreis führt. Ich sammle also Informationen zu dem betroffene Kreis.
Finanzämter gehen auf diese Argumentation nicht ein; warum auch? Die Fälle müssen damit vor das Finanzgericht gebracht werden.
Ich habe viele ausführliche Informationen auf der nachfolgenden Webseite gefunden
https://lnkd.in/eJCEJ9eP
