Korts

KI-Schriftsatz vom AG Köln aufgedeckt

Was passiert, wenn die Argumentation eines Behördenvertreters nicht nur schwach, sondern bewusst rechtswidrig erscheint? Eine leicht verfremdete Fußnote eines AG-Beschlusses gibt Anlass zum Nachdenken – nicht über KI, nicht über Anwälte, sondern über den Umgang staatlicher Akteure mit Wahrheitspflichten. Als jemand, der regelmäßig vor Finanzgerichten streitet, kenne ich solche Konstellationen. Meine Perpektive: Als Vertreter in Verfahren vor dem Finanzgerichten möchte ich die Fussnote 42 des AG Köln, Beschluss vom 02.07.2025 – 312 F 130/25 gerne nur leicht verfremdet mal lesen. Ich kenne Fälle in denen das angebracht wäre :


MEINE erhoffte VERSION :
„Der Verfahrensbevollmächtige des Finanzamtes hat derartige Ausführungen für die Zukunft zu unterlassen, da sie die Rechtsfindung erschweren, den unkundigen Leser (da ist mir nicht klar, ob das Gericht sich selbst gemeint hat) in die Irre führen und das Ansehen des Rechtsstaates und insbesondere der Staatgewalt die sich durch den Vertreter der Finanzbehörde darstellt, empfindlich schädigt. Er wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht handelt, wenn das beklagte Finanzamt bewusst Unwahrheiten verbreitet. Hierzu gehört der wissentlich falsche Vortrag über Inhalt und Aussagen von Richtlinien Verordnungen und Gesetzen und aktuellen Urteilen. Der Verfahrensbevollmächtige des Finanzamtes ist für diese Tätigkeit speziell ausgebildet sollte die Rechtslage kennen.“

Es geht mir nicht um den Anwalt, jeder möge sein Urteil aus eigene Erfahrung fällen. Es geht mir nicht um KI; das ist ein Tool – ein tolles Tool, aber nur der Benutzer macht es wirksam.

Ich glaube jedoch dass wir uns Differenzierungen leisten können müssen
-Ein vielleicht in die (zeitliche ) Enge getriebener Anwalt (Spekulation)(Ist Häme angebracht?)
-Eine Finanzverwaltung die tatsächlich behauptet, sie könne einen Verwaltungsakt gegen einen eindeutigen gestzlichen Wortlaut erlassen. „Wir werden keine Auskunft nach Art. 15 DSGVO geben“ Was wird da vom AG Köln und den Kommentarstimmen alles aufgeboten und diskutiert ?: Rechtbeugung? Prozeßbetrug?

Gerne höre ich Ihre Meinung ?