BGH: Bei erheblicher Steuerhinterziehung kann „Verteidigung der Rechtsordnung“ gegen Aussetzung der Bewährung sprechen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Revisionsverfahren (erneut) zu einer Reihe von Milderungsgründen geäußert – und diese zum Großteil als unbeachtlich verworfen. In dem konkreten Fall hatte das Landgericht Augsburg einen Unternehmer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, obwohl er zwei Mal Steuern in Höhe von mehreren hunderttausend Euro hinterzogen hatte. Die […]