BGH: Bei Steuerhinterziehung über 1 Mio. Euro im Grundsatz keine Bewährungsstrafe
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich heute in einem Revisionverfahren mit dem Strafmaß bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung zu befassen und dabei (erneut) klargestellt, dass bei einer Steuerhinterziehung im Umfang von mehr als 1 Mio. Euro eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen erfolgen darf.
Schweiz: Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland tritt in Kraft
Mit dem heute erfolgten Austausch der Ratifikationsurkunden ist das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard. Das DBA trägt zu weiteren positiven Entwicklungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei. Weiterhin im Ratifizierungsprozess befindet sich das Abkommen über eine Quellensteuer […]