Korts

BFH zu Restschuldbefreiung und Steuerschulden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 20.03.2012 seine (schuldnerfreundliche) Rechtsprechung bestätigt, dass Steuerschulden aus Steuerhinterziehungstaten nicht als „deliktische Schulden“ im Sinne des § 302 Nr. 1 InsO anzusehen sind und damit im Grundsatz nicht von einer Restschuldbefreiung ausgenommen sind.   Im konkreten Fall stritten sich …..