Die EU-Finanzminster habe sich auf ihrem letzten Treffen geeinigt, eine EU-Richtlinie zu verabschieden, welche die gegenseitige, grenzüberschreitende Beitreibung/Vollstreckung von Steuerschulden zum Inhalt hat. Die Richtlinie regelt ebenfalls ob und wie sich die nationalen Finanzbehörden über die Vermögensverhältnisse eines Steuerschuldners im jeweiligen anderen EU-Staat informieren. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen die Richtlinie bis zum 01.01.2012 in nationales Recht umsetzen – eine frühere Umsetzung ist den Staaten natürlich freigestellt.