Korts

Im Bundesrat ist eine Gesetzesinitiative der Länder Baden-Württemberg und Bayern auf Zustimmung gestoßen, welche das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige verschärfen soll.

Die Voraussetzungen für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige sollen in Zukunft strenger sein:
*Die strafbefreiende Selbstanzeige ist nicht mehr möglich, wenn das Finanzamt eine Prüfung angeordnet hat – bisher war dies noch bis zum tatsächliche Erscheinen des Prüfers vor Ort möglich.
*Die strafbefreiende Selbstanzeige muss ALLE unterbliebenen bzw. falschen Angaben der Vergangenheit korrigieren – eine nur teilweise Nacherklärung ist nicht mehr zulässig.
*Ein Zuschlag für den Selbstanzeigenden von insgesamt fünf Prozent auf den hinterzogenen Betrag zusätzlich zu den anfallenden Hinterziehungszinsen von sechs Prozent je Jahr wird eingeführt.

Nachtrag vom 28. Juni 2010: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stimmt den Zielen der Gesetzesinitiative zu – dass es zu Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen über die strafbefreiende Selbstanzeige kommt, wird damit immer wahrscheinlicher.