Korts

Die EU-Kommission hat beschlossen, dass die sogenannte Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt und Deutschland deshalb aus der Vorschrift resultierenden Steuervorteile zurückfordern muss. Die unter dem Eindruck der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise eingeführte Vorschrift ermöglicht, in Abweichung von den sonstigen Steuervorschriften, die Nutzung von Verlustvorträgen *angeschlagener* Unternehmen.

EU-Beihilfeverfahren, Nummer: C 7/2010