Korts

Die Neufassung der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) ist am 02.05.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und daher seit dem 03.05.2011 in Kraft!

Wie schon mehrfach an dieser Stelle ausgeführt, hat die Neuregelung erhebliche Verschärfungen zur Folge – der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige sollte daher unbedingt eine Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht vorausgehen!!!