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BGH – Beschluss v. 19. Februar 2025 (1 StR 482/24) – Umsatzsteuerhinterziehung

Der BGH bestätigte ein Urteil wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen sowie versuchter Steuerhinterziehung.

Sachverhalt:
Dem Angeklagten wurden mehrere Fälle vollendeter sowie versuchter Steuerhinterziehung zur Last gelegt – das ursprüngliche Urteil wurde durch den BGH bestätigt.

Kernaussagen:
Betonung der eigenständigen strafrechtlichen Relevanz sowohl versuchter als auch vollendeter Fälle bei Steuerhinterziehung.