Im größten deutschen Steuerskandal hat das Landgericht Bonn gegen den ehemaligen Steueranwalt und Cum-Ex-Berater Hanno Berger eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verhängt. Es handelt sich um die bislang höchste Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften und zugleich um eine der höchsten jemals wegen Steuerhinterziehung ausgesprochenen Strafen in Deutschland.
(von RA Dr. Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, MBA, M.I.Tax, Steuerstrafverteidiger)
www.steuerrecht.com
Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte
Hanno Berger gilt als einer der zentralen Architekten zahlreicher Cum-Ex-Modelle. Bei diesen Geschäften ließen sich Beteiligte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten, obwohl diese tatsächlich nur einmal oder teilweise überhaupt nicht gezahlt worden war.
Bereits zuvor war Berger wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt worden. Nun hatte das Landgericht Bonn über die Bildung einer Gesamtstrafe zu entscheiden. Nach Angaben des Gerichts standen die abgeurteilten Taten in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, weshalb eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren gebildet wurde.
Cum-Ex bleibt eines der größten Steuerstrafverfahren Deutschlands
Der Cum-Ex-Komplex beschäftigt Ermittlungsbehörden, Gerichte und Finanzverwaltung inzwischen seit mehr als 14 Jahren. Der entstandene Steuerschaden wird auf rund zehn Milliarden Euro geschätzt.
Nach aktuellen Angaben laufen Ermittlungen unter anderem bei Staatsanwaltschaften in Köln, Frankfurt, München und Stuttgart. Bundesweit soll es rund 1.800 Beschuldigte geben. Bislang wurden mehrere Dutzend Personen angeklagt und zahlreiche Verurteilungen ausgesprochen.
Die nun verhängte Gesamtfreiheitsstrafe unterstreicht erneut die erhebliche strafrechtliche Relevanz komplexer steuerlicher Gestaltungen, insbesondere wenn Finanzverwaltung und Strafjustiz von einer gezielten missbräuchlichen Steuerstruktur ausgehen.
Signalwirkung für Steuerstrafverfahren
Die Entscheidung zeigt deutlich, dass Gerichte bei großvolumigen Steuerhinterziehungen und komplexen Kapitalmarktgestaltungen weiterhin einen äußerst strengen Maßstab anlegen. Neben erheblichen Freiheitsstrafen stehen regelmäßig auch Vermögensabschöpfungen, steuerliche Rückforderungen und persönliche Haftungsrisiken im Raum.
Gerade bei internationalen Kapitalmarkttransaktionen, strukturierten Finanzprodukten und grenzüberschreitenden Steuerstrukturen gewinnt daher eine frühzeitige steuerliche und steuerstrafrechtliche Beratung zunehmend an Bedeutung.
Unsere Kanzlei berät und verteidigt Unternehmen, Banken, Berater und Privatpersonen umfassend im Steuerstrafrecht sowie bei komplexen steuerlichen Ermittlungs- und Haftungsverfahren.