Bundestag erweitert den internationalen Datenaustausch: Der automatische Informationsaustausch für steuerliche Zwecke wird weiter ausgebaut. Der Bundestag hat am 09.10.2026 mehrere Vertragsgesetze verabschiedet, die den Datenaustausch zu Kryptowerten und zu Einkünften über digitale Plattformen erweitern. Bei den Gesetzen handelt es sich um Einspruchsgesetze; eine Zustimmung des Bundesrats ist daher nicht erforderlich.
von Rechtsanwalt Wahed T. Barekzai, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerstrafrecht
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Damit setzt sich ein klarer Trend fort: Finanzverwaltungen sollen nicht mehr allein auf Angaben der Steuerpflichtigen angewiesen sein, sondern erhalten zunehmend automatisch strukturierte Daten aus dem Ausland.
Krypto-Transaktionen werden transparenter
Ein Schwerpunkt betrifft den automatischen Informationsaustausch zu Kryptowerten. Der bisherige Common Reporting Standard erfasst insbesondere Bankkonten, Depotkonten, bestimmte Versicherungen und Beteiligungen an Investmentunternehmen. Der aktualisierte Standard soll künftig unter anderem auch bestimmte elektronische Geldprodukte, digitales Zentralbankgeld, bestimmte Krypto-Derivate und Investmentunternehmen erfassen, die in Kryptowerte investieren.
Daneben wurde das Gesetz zur Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte verabschiedet. Danach sollen unter anderem Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum des Kryptowerte-Nutzers sowie Art des Kryptowerts, Gesamtbruttobeträge der Transaktionen, Anzahl der Einheiten und Anzahl der meldepflichtigen Transaktionen ausgetauscht werden.
Für Steuerpflichtige bedeutet dies: Kryptowerte werden steuerlich immer sichtbarer. Wer bisher davon ausgegangen ist, dass Transaktionen über ausländische Anbieter oder Plattformen dauerhaft außerhalb des Blickfelds deutscher Finanzämter bleiben, sollte diese Annahme dringend überprüfen.
Auch Plattform-Einkünfte geraten stärker in den Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Einkünfte, die über digitale Plattformen erzielt werden. Deutschland tauscht entsprechende Informationen bereits mit den EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage der EU-Amtshilferichtlinie aus. Durch die Umsetzung der Mehrseitigen Vereinbarung wird dieser Informationsaustausch nun auch auf Drittstaaten erweitert.
Betroffen sein können insbesondere Einkünfte aus Vermietung, kurzfristiger Überlassung von Immobilien, Vermittlungsleistungen, Dienstleistungen oder Verkäufen über Online-Plattformen. Die Plattformökonomie wird damit steuerlich immer stärker erfasst.
Was wird gemeldet?
Die über digitale Plattformen erzielten Einkünfte sollen regelmäßig erhoben und automatisch an andere Vertragsstaaten übermittelt werden, soweit sie für das dortige Besteuerungsverfahren voraussichtlich erheblich sind. Ziel ist es, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen und die Steuerehrlichkeit zu fördern.
Wichtig ist: Solche Meldedaten sind nicht immer bereits die steuerlich richtige Bemessungsgrundlage. Bruttobeträge, Transaktionsdaten oder Plattformumsätze müssen steuerlich eingeordnet werden. Betriebsausgaben, Anschaffungskosten, Verlustverrechnung, Haltefristen, private Nutzung oder umsatzsteuerliche Fragen können weiterhin gesondert zu prüfen sein.
Steuerstrafrechtliche Bedeutung
Die Entwicklung hat erhebliche steuerstrafrechtliche Bedeutung. Wenn dem Finanzamt künftig Daten über ausländische Kryptotransaktionen oder Plattformumsätze vorliegen, können Abweichungen zu abgegebenen Steuererklärungen schnell auffallen.
Das kann zunächst zu Rückfragen, Auskunftsersuchen oder Schätzungen führen. Bei nicht erklärten Einkünften drohen aber auch geänderte Steuerbescheide, Hinterziehungszinsen und steuerstrafrechtliche Ermittlungen. Besonders riskant sind Fälle, in denen über mehrere Jahre hinweg Einkünfte aus Kryptowerten oder Plattformtätigkeiten nicht erklärt wurden.
Praxishinweis
Steuerpflichtige sollten frühzeitig prüfen, ob Einkünfte aus Kryptowerten, ausländischen Konten, digitalen Plattformen oder Online-Marktplätzen vollständig erklärt wurden. Gerade bei Kryptowerten ist eine saubere Dokumentation wichtig: Anschaffungszeitpunkte, Veräußerungszeitpunkte, Tauschvorgänge, Wallet-Bewegungen, Gebühren und Kurswerte müssen nachvollziehbar sein.
Auch bei Plattform-Einkünften sollte nicht nur der gemeldete Bruttoumsatz betrachtet werden. Entscheidend ist die steuerlich zutreffende Einordnung: private Vermögensverwaltung, gewerbliche Tätigkeit, sonstige Einkünfte, Umsatzsteuerpflicht oder Liebhaberei können je nach Einzelfall unterschiedlich zu beurteilen sein.
Fazit
Der automatische Informationsaustausch wird breiter, schneller und technisch präziser. Nach Bankkonten und klassischen Finanzanlagen geraten nun auch Kryptowährungen und Plattform-Einkünfte stärker in den Blick der Finanzverwaltung.
Für Steuerpflichtige bedeutet dies: Nicht erklärte Auslandseinkünfte, Krypto-Gewinne oder Plattformumsätze werden künftig deutlich leichter auffindbar. Wer bisherige Erklärungen korrigieren muss, sollte dies prüfen, bevor das Finanzamt aufgrund gemeldeter Daten selbst nachfragt.