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Steuerstrafrecht – Verteidigung mit Weitblick und Spezialwissen

Seit über 20 Jahre ist unsere Kanzlei im Bereich des Steuerstrafrechts tätig—von der Vorfeldberatung, über strafbefreiende Selbstanzeige bis zur Sofort-Verteidigung bei Durchsuchung und Verhaftung. Wir beraten und vertreten den Kiosk-Besitzer und den Handwerker, das vermögende Ehepaare, den GmbH-Geschäftsführer und den Vorstandsvorsitzenden von Aktiengesellschaften, aber auch den Influencer oder Online-Marktplatzbetreiber.
Verstöße gegen steuerliche Pflichten – etwa das Unterschlagen von Erträgen, fehlerhafte Kostenansätze oder das Erlangen ungerechtfertigter Erstattungen – können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Zentrum steht dabei häufig der Vorwurf der Steuerhinterziehung gemäß § 370 der Abgabenordnung. Das Steuerstrafrecht ist ein komplexes Geflecht aus steuerlichen, strafrechtlichen und prozessrechtlichen Normen – und genau hier setzt unsere spezialisierte Beratung an.
In der heutigen wirtschaftlichen Realität reichen oft schon einfache Geschäftsbeziehungen oder Buchungsvorgänge aus, um ins Visier der Steuerfahndung zu geraten – ob als Betroffener oder als Zeuge. Eine fundierte Verteidigung erfordert daher umfassende Kenntnisse beider Rechtsgebiete: Steuerrecht und Strafrecht. Unsere Kanzlei vereint beides und bietet maßgeschneiderte Strategien in steuerstrafrechtlichen Verfahren.
Ein Schwerpunkt liegt auf der präventiven Begleitung unserer Mandantinnen und Mandanten: Wir entwickeln Konzepte zur Risikominimierung, helfen beim Aufbau von Tax-Compliance-Strukturen und analysieren steuerliche Schwachstellen frühzeitig. Ist bereits ein Fehlverhalten geschehen, übernehmen wir die vollständige Ausarbeitung strafbefreiender Selbstanzeigen und vertreten unsere Mandantschaft zuverlässig im gesamten Verfahren bis zur Bestätigung der Straffreiheit.
Häufig verlaufen steuerstrafrechtliche Ermittlungen parallel zu steuerlichen Streitverfahren.
Wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet, begleiten wir sämtliche Verfahrensabschnitte – angefangen bei Durchsuchungen und Beschlagnahmungen über Gespräche mit Ermittlungsbehörden bis hin zur Strafverteidigung vor Gericht. Auch in nachgelagerten Verfahren wie Beschwerde, Berufung oder Revision sowie bei drohender Untersuchungshaft stehen wir unseren Mandanten kompetent zur Seite.
Unser interdisziplinärer Ansatz ermöglicht eine einheitliche Beratung und Vertretung – effizient, rechtssicher und aus einer Hand.