Korts

Wir beraten Sie gerne über diese Möglichkeit! Manchmal kann eine Steuerhinterziehung bzw. deren Aufdeckung sich für den Steuerhinterzieher auch günstig auswirken (Gleichwohl raten wir immer von einer Steuerhinterziehung ab!!!). Nämlich z.B. dann, wenn es um die Frage der Verjährung geht. Steuern verjähren in vier Jahren, bei Steuerhinterziehung jedoch erst in zehn Jahren. Dies heisst jedoch auch, dass noch zehn Jahre lange Änderung zu Ungunsten, aber auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen möglich sind. Stellt der Steuerpflichtige nun fest, dass er für ein bestimmtes Jahr zwar bestimmte Einkünfte hätte erklären müssen, auf die dann fällige Steuer jedoch bereits zuviel Vorauszahlungen im Wege der Kapitalertragsteuer und der Körperschaftsteuer geleistet hat, so kann er dieser Vorauszahlungen zurückverlagen. Das heisst er zeigt sich im Wege einer strafbefreienden Selbstanzeige selbst an, wodurch er Straffreiheit erlangt und in einem weiteren Schritt läßt er sich auf die fällige Steuer die einbehaltenen Quellensteuern und Körperschaftsteuern anrechnen.

Übersteigen die einbehaltenen Quellensteuern und die Körperschaftsteueranrechnung (gilt nur noch bis 2001) die nach zu zahlende Steuer, so hat der Steuerpflichtige ein Recht auf Erstattung der zuviel einbehaltenen Beträge. Unter dem Strich wird er also straffrei und bekommt auch noch Geld zurück!