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Die neue Amtshilferichtlinie (2011/16/EU) der EU (vgl. unsere Mitteilung vom 07.12.2010) ist heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und ist damit ab heute in Kraft. Wie bereits an dieser Stelle mitgeteilt, geht die Richtlinie in einigen Teilen über den international üblichen Umfang der Amtshilfe/Informationsaustausch hinaus.

Die Mitgliedstaaten der EU haben bis zum 01.01.2013 Zeit ihre nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften an die neue Richtlinie anzupassen. Vor dem Hintergrund der immer noch nicht überwundenen Finanzkrise kann jedoch vermutet werden, dass bei den EU-Mitgliedstaaten ein *Gruppendruck* entsteht, diese Anpassung schneller vorzunehmen.