Das Abkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein vom 02. September 2009 ist gestern in Kraft getreten.
Mit dem Abkommen haben sich beide Staaten verpflichtet, sich auf Ersuchen gegenseitig Informationen über steuerlich relevante Tatsachen mitzuteilen. Dies umfaßt auch die Mitteilung von *Bankinformationen*. Das Abkommen entspricht dem derzeitigen international üblichen Standard. Die Regelungen gelten ab dem Jahr 2010.